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Fliegende Bauten sind per Definition der jeweiligen Landesbauordnungen, der bundesdeutschen Länder und des Deutschen Instituts für Normung DIN bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
In anderen Zusammenhängen werden die Begriffe Mobile Architektur oder Temporäre Architektur verwendet.