Crêpe alles drauf.

LEIPZIG, Serie "fliegende Bauten", 21.01.2013

LEIPZIG, Serie „fliegende Bauten“, 21.01.2013

SOURCE-WIKIPDIA
Fliegende Bauten
sind per Definition der jeweiligen Landesbauordnungen, der bundesdeutschen Länder und des Deutschen Instituts für Normung DIN bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
In anderen Zusammenhängen werden die Begriffe Mobile Architektur oder
Temporäre Architektur
verwendet.

LEIPZIG, Totale, Serie "fliegende Bauten", 21.01.2013

LEIPZIG, Totale, Serie „fliegende Bauten“, 21.01.2013

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